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  • Ausnahmen vom Vermarktungsverbot beantragen

    Die in den Anhängen A und B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 aufgeführten Tier- und Pflanzenarten unterliegen einem grundsätzlichen Vermarktungsverbot. Diese EG-Verordnung setzt das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen in der Europäischen Gemeinschaft um. Damit sind sämtliche nationale Vorschriften, welche die Vermarktung betreffen, auf diese Arten nicht anzuwenden. Das EG-rechtliche Vermarktungsverbot umfasst:

    • Kauf,
    • Angebot zum Kauf,
    • Erwerb zu kommerziellen Zwecken,
    • Zurschaustellung zu kommerziellen Zwecken,
    • Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie
    • Verkauf,
    • Vorrätighalten zu Verkaufszwecken,
    • Anbieten zu Verkaufszwecken oder
    • Befördern zu Verkaufszwecken.

    Von dem Verbot kann im Einzelfall auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

    Benötigt werden Unterlagen, die für den Nachweis geeignet sind, dass das jeweilige Exemplar

    • rechtmäßig gezüchtet (z. B. Zuchtbuch, Bestandsverzeichnis, behördlich bestätigte Bestandsmeldung),
    • rechtmäßig innerhalb der EG erworben (z. B. Lieferschein, Rechnung, Kaufvertrag, wichtig: gilt nur im Zusammenhang mit dem Nachweis für die Inbesitznahme durch den Erstbesitzer)
    • rechtmäßig innerhalb der EG der Natur entnommen (Ausnahmegenehmigung) oder
    • rechtmäßig in die EG eingeführt (Einfuhrgenehmigung)

    wurde.  

    Der Antrag ist rechtzeitig vor der beabsichtigten Vermarktungshandlung einzureichen.

    Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde Widerspruch eingelegt werden.

    Die EG-Bescheinigung ist bei jeder Vermarktungshandlung im Original an den Käufer mitzugeben.

    Anhang V gemäß Art.2 Abs. 5 der Durchführungsverordnung 865/2006

    Stelle:
    Bundesamt für Naturschutz (BfN)
    Adresse:
    Konstantinstr. 110
    53179 Bonn
    Telefon:
    0228 8491-0
    Fax:
    0228 8491-9999
    E-Mail:

    Stelle:
    Team Untere Naturschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214674
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Hahn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214690
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Hirtz
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214674
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: