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  • ATO-Wechsel während Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beantragen

    Wenn Sie eine Pilotenausbildung absolvieren, können Sie gegebenenfalls die Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) wechseln. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
    Dazu muss die zukünftig ausbildende ATO ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.
    Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die einen ATO-Wechsel vollziehen möchten. Sie können sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
     

    Die Genehmigung für den ATO-Wechsel können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
    • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Antrag per Post oder per Fax:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags. 
       

    • Sie wechseln während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsorganisation (ATO).
    • Die neue ATO muss ein vom LBA genehmigtes, individuelles Ausbildungsprogramm vorweisen. 
       

    • bei Vertretung: Vollmacht
    • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
    • Ausbildungsprogramm
    • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
    • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der bisherigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
    • Ausbildungsnachweise der Ausbildung an der bisherigen ATO
       

    Gebühr für Antrag auf ATO-Wechsel

    Gebühr: EUR 50,00 - 150,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

    Innerhalb der Ausbildungsfrist können Sie den ATO-Wechsel und die Genehmigung des individuellen Ausbildungsprogramms jederzeit vor der Fortsetzung der Ausbildung beantragen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

    • Widerspruch

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
    Telefon:
    +49 531 2355-4100
    Fax:
    +49 531 2355-4197
    E-Mail:
    Öffnungszeiten:

    Telefonzeiten:

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr