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  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung: Verlängerung beantragen

    Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wurde befristet erteilt. Sie können die Verlängerung der Blauen Karte EU beantragen, wenn Ihre Beschäftigung über die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU hinaus fortgesetzt werden soll.

    Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde.

    Für die Verlängerung der Blauen Karte EU gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere sollen Sie einen Arbeitsvertrag mit bestimmten Mindestgehalt vorlegen können und eine Beschäftigung ausüben, die Ihrer Qualifikation angemessen ist.

    Wenn Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihres Aufenthaltstitels zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet waren, wird dies bei der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels berücksichtigt. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

    Im Falle der Verlängerung wird Ihre Blaue Karte EU erneut befristet.

    Die Blaue Karte wird für maximal vier Jahre verlängert. Wenn die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre beträgt, wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich dreier Monate verlängert.

    Die Blaue Karte kann nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung bereits ausgeschlossen wurde.

    Die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu  beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Blauen Karte EU anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung der Blauen Karte EU werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der Blauen Karte EU genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Blauen Karte EU.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie Ihre Blaue Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Für die Verlängerung der Blauen Karte EU fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

    Stadt Halle (Saale) 
    Abteilung Einreise und Aufenthalt 
    Marktplatz 1 
    06100 Halle (Saale)
    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

    Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Blaue Karte EU.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
    • Ihr Gehalt wird mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, bei Mangelberufen (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker/innen, Ingenieure/Innen, Humanmediziner/innen, IT- Fachkräfte) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Für das Jahr 2020 beträgt das jährliche Bruttomindestgehalt in Regelberufen 55.200 Euro, in Mangelberufen 43.056 Euro.
      Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
    • Die ausgeübte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.
    • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
      Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
    • Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation als Apotheker oder Apothekerin).

    • Pass oder Passersatz
    • Blaue Karte EU
    • Nachweise zum Lebensunterhalt:
    • Kopie oder Original des Arbeitsvertrags (nur bei Änderungen einzureichen)
    • Einkommensnachweise der letzten drei Monate
    • bei Wechsel des Arbeitgebers: konkretes Arbeitsplatzangebot (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ) oder ein Arbeitsvertrag
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Bei Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs: Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs oder andere Nachweise zu Integrationsanstrengungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
     

    • Verlängerung der Blauen Karte EU
    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93
    • Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
      Hinweis: Die Blaue Karte EU in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.

    • Verlängerung der Blauen Karte EU: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Blauen Karte EU
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    etwa sechs bis acht Wochen

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 18b Abs. 2 AufenthG

    § 39 Aufenthaltsgesetz

    • Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Stelle:
    Fachbereich Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    115
    Öffnungszeiten:

    Am Stadion 6, Kulturtreff

    • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
      (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
      (Team Infothek, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
       
    • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentausgabe mit Termin)
    • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      (Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)


    Am Stadion 5

    Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Am Stadion 5 statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
     

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.