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  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

    Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und dort seit mindestens 2 Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihr Studium in Deutschland weiterzuführen.  

    Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass ein Teil Ihres Studiums an einer deutschen Bildungseinrichtung (zumeist Hochschule) durchgeführt wird, sowie die Zulassung dieser Bildungseinrichtung.

    Der Aufenthaltstitel ist befristet und für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland gültig.

    Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

    Stadt Halle (Saale) 
    Abteilung Einreise und Aufenthalt 
    Marktplatz 1 
    06100 Halle (Saale)
    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

    Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
     

    Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung.

    Gebühr: EUR 100,00

    Diese Gebühr gilt, wenn Sie minderjährig sind.

    Gebühr: EUR 50,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__50.html

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird

    Stelle:
    Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215300
    Fax:
    +49 345 2215312
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Öffnungszeiten:

    Am Stadion 6, Kulturtreff

    • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)


    Am Stadion 5

    Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.

    Die Vorsprache im Team Duldung sowie in der Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stelle:
    Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
    Telefon:
    +49 30 1815-1111
    (Bemerkung: Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland")
    WWW:
    Informationen zur Hotline auf der Internetseite "Anerkennung in Deutschland"
    (Bemerkung: Wenn Sie im Ausland sind: Über die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" erreichen Sie auch die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).)