Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen beantragen
Wenn die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt worden ist oder Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben, kann Ihnen eine befristete Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche oder Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in direktem Anschluss an Ihr bisheriges Anerkennungsverfahren erteilt werden. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Anerkennungsverfahrens einer ausländischen Berufsqualifikation im Bundesgebiet.
Die weiteren allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
- Gültiger Nationalpass
- Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt (zum Beispiel Arbeitsvertrag und Entgeltabrechnungen, Kontoauszüge, Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte)
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Qualifikationsnachweis (Abschlussurkunde, Zeugnis oder Bescheinigung Ihres Ausbildungsbetriebes bzw. Ihrer Bildungseinrichtung über den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Antragstellung vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird längstens auf 12 Monate befristet.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde ab.
§ 20 Absatz 3 Nr. 4 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz – AufenthG)
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
- Verwaltungsgerichtliche Klage.
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
06122 Halle (Saale)
Am Stadion 6, Kulturtreff
- Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
(Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
- Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
(Team Infothek, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin)
- Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentausgabe mit Termin)
- Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(Team Infothek, Team Duldung, Team Asyl und humanitärer Aufenthalt jeweils ohne Termin, Dokumentenausgabe mit Termin) - Freitag, 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
Am Stadion 5
Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde Am Stadion 5 statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsbescheinigung
Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
Datenschutzhinweis Reiseausweise
Datenschutzhinweis Umverteilungen
Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Merkblatt zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz