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  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Beamter bei einem deutschem Dienstherrn beantragen

    Wenn Sie Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn sind, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Zu den Dienstherren können zum Beispiel gehören:

    • der Bund
    • die Bundesländer
    • Gemeinden

    Die Aufenthaltserlaubnis bietet sich für Sie vor allem an, wenn

    • Sie Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sind und in das Beamtenverhältnis berufen wurden oder
    • im wissenschaftlichen oder künstlerischen Bereich arbeiten.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für die Dauer von 3 Jahren erteilt, es sei denn für Ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein kürzerer Zeitraum vorgesehen.

    Nach Ablauf der 3 Jahre haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Dabei handelt es sich um ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.

    Ihr Dienstherr, der Sie nach Deutschland holen möchte, kann mit Ihrer Vollmacht bei der Ausländerbehörde das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen, mit dem Ihre Einreise erleichtert und beschleunigt werden kann.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren. 

    Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an 

    Stadt Halle (Saale) 
    Abteilung Einreise und Aufenthalt 
    Marktplatz 1 
    06100 Halle (Saale)
    oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.

    Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. 

    Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF)  sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Gebühr befreit werden oder Sie zahlen eine ermäßigte Gebühr.

    Gebühr: EUR 100,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html


    Zweckwechsel: Wenn Sie eine bestehende Aufenthaltserlaubnis ändern, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, mit der Sie als Beamtin oder Beamter bei einem deutschen Dienstherrn angestellt sind.

    Gebühr: EUR 98,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__45.html

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für 3 Jahren erteilt, wenn Sie nicht kürzer im Bundesgebiet arbeiten sollen. Danach können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres Visums oder Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Antragsfrist: 8 Wochen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid.
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Unter Umständen müssen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.

    Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung nicht zustimmen.

    Stelle:
    Abteilung Einreise und Aufenthalt (Ausländerbehörde)
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215300
    Fax:
    +49 345 2215312
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Öffnungszeiten:

    Einlasszeiten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund des erhöhten Vorsprachenaufkommens gelten für die freie Vorsprache folgende Einlasszeiten:

    Montag: 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr
    Dienstag: 8:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    Donnerstag: 8:00Uhr bis 14:30 Uhr

    Bitte erscheinen Sie rechtzeitig vor Ende der Einlasszeit.

    Nach Ablauf der genannten Uhrzeiten ist kein Einlass zur freien Vorsprache mehr möglich.

    Wir bitten um Ihr Verständnis.

     

    Am Stadion 6, Kulturtreff

    • Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 
      (ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin)
    • Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
      (Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)


    Am Stadion 5

    Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.

    Die Vorsprache im Team Duldung sowie in der Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.