Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, Ihre Berufsqualifizierung aber noch nicht vollständig anerkannt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten.
Dafür muss ein sogenanntes Anerkennungsverfahren durchgeführt worden sein, in dem feststellt wurde, dass Qualifizierungsmaßnahmen zum Ausgleich wesentlicher Unterschiede der ausländischen Qualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung erforderlich sind für die
- Anerkennung Ihres Berufsabschlusses (Feststellung der Gleichwertigkeit zu einer inländischen Berufsqualifikation) oder
- Erteilung der Berufsausübungserlaubnis (Berufszugang).
Zu den Qualifizierungsmaßnahmen zählen Anpassungs- und Ausgleichsmaßnahmen in theoretischer und praktischer Form, zum Beispiel:
- Praktika im Betrieb
- theoretische Lehrgänge
- Mischformen von beiden
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen
- Sprachkurse
- Ablegen einer Prüfung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist befristetet. Sie wird für bis zu 24 Monate erteilt und kann bis zu einer Dauer von längstens 3 Jahren verlängert werden.
Sie müssen über die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen, in der Regel A2. Im Einzelfall können auch niedrigere Sprachkenntnisse ausreichend sein, wenn zum Beispiel der weitere Spracherwerb Bestandteil der Qualifizierungsmaßnahme ist.
Wenn Ihre Qualifizierungsmaßnahme überwiegend in einem Betrieb stattfindet, muss die Bundesagentur für Arbeit in der Regel zustimmen.
Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung ausländischer Berufsqualifikationen eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Für die Beratung/Beantragung können Sie einen Termin, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder per E-Mail über auslaenderbehoerde@halle.de vereinbaren.
Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde jedoch nicht mehr erforderlich. Die notwendigen Formulare und Unterlagen reichen Sie zusammen mit dem Formblattantrag (siehe unter: Formulare) rechtzeitig vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels per Post an
Stadt Halle (Saale)
Abteilung Einreise und Aufenthalt
Marktplatz 1
06100 Halle (Saale)
oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@halle.de ein.
Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten sollte der Antrag ca. drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden.
Kann Ihrem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie von uns einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten. Zu diesem Termin bringen Sie bitte Ihren Nationalpass, ein aktuelles biometrisches Foto, Originalunterlagen und die fällige Bearbeitungsgebühr mit.
Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Dieser wird von der Bundesdruckerei produziert. Hier ist mit zusätzlichen Wartezeiten von 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zusammen mit einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formblattantrag ein. Zu eingereichten Kopien (auch PDF) sind die Originale zum Vorsprachetermin vorzulegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten.
Gebühr: EUR 100,00
Beantragen Sie die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
- Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
- Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 4
Am Stadion 6, Kulturtreff
- Montag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Dienstag, 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr:
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin) - Mittwoch, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(ausschließlich Dokumentenausgabe mit Termin) - Donnerstag, 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
(Team Infothek / Team Asyl und humanitärer Aufenthalt / Team Arbeitsmarkt und Ausbildung - jeweils ohne Termin; Team Duldung und Dokumentenausgabe mit Termin)
Am Stadion 5
Individuelle Terminvorsprachen finden auch weiterhin in den Räumlichkeiten der Ausländerbehörde, Am Stadion 5, 06122 Halle (Saale) statt. Achten Sie bitte auf die Angaben in Ihrer Terminvereinbarung.
Die Vorsprache im Team Duldung sowie in der Dokumentenausgabe ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Montag 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Antrag auf Bonitätsprüfung und Ausgabe einer Verpflichtungserklärung für visapflichtige Ausländer
Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Streichung der Wohnsitzauflage nach § 12a Abs. 5 AufenthG
Datenschutzhinweis Aufenthaltsgestattung
Datenschutzhinweis Aufenthaltstitel
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Datenschutzhinweis Freizügigkeitsgesetz
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Datenschutzhinweis Visaangelegenheiten
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Aufenthalte bis 90 Tage gültig bis 30. Juni 2026
Hinweisblatt – Verpflichtungserklärung für Eheschließungen gültig bis 30. Juni 2026