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  • Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen in Anspruch nehmen

    Wer sich mit Fragen zu Themen wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung beschäftigt, kann sich bei der zuständigen Stelle beraten lassen.

    Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie Vorkehrungen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Dieser Fall kann eintreten, wenn Sie zum Beispiel einen Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen haben. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.

    Eine Betreuungsverfügung kommt zum Tragen, wenn eine Betreuung eingerichtet wird. Das Betreuungsgericht ordnet eine Betreuung nach genauer Betrachtung des Einzelfalls dann an, wenn eine volljährige Person aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann und aktuell Entscheidungsbedarf besteht.

    In diesem Fall muss das Gericht eine Betreuungsperson bestellen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie vorab bestimmen, wer die Betreuung übernehmen soll.

    Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. So können Sie Wünsche zu noch nicht unmittelbar bevorstehenden Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen festgelegen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird, auch wenn Sie ihn in der aktuellen Situation nicht mehr äußern können.

    Die zuständige Stelle klärt auf, was Sie in diesen Dokumenten regeln können, welche Auswirkungen dies hat und wie Sie sie sinnvoll gestalten.

    Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Wünsche formulieren, können Sie die Beratung der zuständigen Stelle in Anspruch nehmen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Betreuungsbehörde informiert und berät Bürgerinnen und Bürger über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung sowie zu anderen Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter/Vertreterin erforderlich ist.

    Darüber hinaus berät und unterstützt die Betreuungsbehörde Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung von deren Aufgaben. 

    In geeigneten Fällen führt die Betreuungsbehörde mit Zustimmung des Betroffenen eine sogenannte „erweiterte Unterstützung“ durch, um dadurch eine gerichtliche Betreuung vermeiden zu können.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beratung wird um Terminvereinbarung im Vorfeld gebeten. 

     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Das Beratungsangebot richtet sich vordergründig an Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Es fallen keine Gebühren an. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Weiterführende Informationen sowie Formulare in anderen Sprachen für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

    Wenn im Anschluss an die Beratung eine Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens auf einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung gewünscht wird, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an. Die Gebühr ist vor Ort in bar zu entrichten.

    Informationen zur Notfallmappe der Stadt Halle (Saale) stehen ebenfalls zur Verfügung. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Beratung sind keine Unterlagen zwingend erforderlich.

    Falls Sie eine Beratung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wünschen, können Sie sich in Vorbereitung des Gesprächs über folgende Links einen Vordruck ansehen oder ggf. ausdrucken und zum Termin mitbringen.

    Vorsorgevollmacht

    Betreuungsverfügung

    Stelle:
    Team Betreuungsbehörde
    Adresse:
    Stendaler Straße 7
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 7726641
    Fax:
    +49 345 7704767
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Stendaler Straße vor Hausnummer 7
    Anzahl: 1
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Merz
    Position:
    Adresse:
    Stendaler Straße 7
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 7726647
    Telefax:
    +49 345 7704767
    E-Mail: