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  • Aufnahme an einer allgemeinbildenden Schule beantragen

    Für alle in Sachsen-Anhalt wohnenden Kinder und Jugendlichen besteht die Schulpflicht. Sie beginnt für Kinder, die bis zum 30. Juni das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem folgenden Schuljahr und endet nach 12 Jahren. Die gesetzliche Schulpflicht von 12 Jahren wird durch den Besuch  einer berufsbildenden Schule erfüllt, sofern nicht weiterhin eine allgemeinbildende Schule besucht wird.

    In Sachsen-Anhalt wird zwischen allgemeinbildenden Schulen und berufsbildenden Schulen unterschieden. Für berufsbildende Schulen gibt es eigene Regelungen.

    Allgemeinbildende Schulen:

    • Grundschulen
    • Sekundarschulen
    • Gesamtschulen
    • Gemeinschaftsschulen
    • Gymnasium
    • Förderschulen

    Das Anmeldeverfahren ist unterschiedlich.

    • Sofern derzeit eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht wird, ist die besuchte Schule der erste Ansprechpartner.
    • In der Regel müssen Anträge bei der besuchten Schule gestellt werden.
    • Erfolgt der Wechsel aus einem anderen Bundesland, erteilt das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Auskunft über Schuleinzugsbereiche. Die Anmeldung erfolgt in diesem Fall bei der Schule direkt.
    • Der weitere Ablauf richtet sich dann individuell nach der Schulform.

    Je nach Schulform werden verschiedene Unterlagen benötigt.

    keine

    Je nach Schulform müssen verschiedene Fristen beachtet werden.

    Bei einem Wechsel des Bildungsganges sind die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse zu stellen.

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal auf den Seiten des Ministeriums für Bildung Sachsen-Anhalt. Außerdem erteilt Ihnen das Landesschulamt Sachsen-Anhalt Auskünfte.

    Stelle:
    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Stelle:
    Ministerium für Bildung
    Adresse:
    Turmschanzenstraße 32
    39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    +49 391 567-7777

    Stelle:
    Team Schulorganisation
    Adresse:
    Albert-Schweitzer-Straße 40
    06114 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2213132
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.