Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden
In der Gesamtschule werden Schülerinnen und Schüler des 5. bis 12. beziehungsweise 13. Schuljahrganges unterrichtet.
An der Gesamtschule können Sie folgende Schulabschlüsse erwerben:
- Hauptschulabschluss
- Realschulabschluss
- Abitur
Die Schuljahrgänge 10 bis 12 oder 11 bis 13 werden als gymnasiale Oberstufe geführt. Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und berufsorientierte Bildung.Die Gesamtschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern entsprechend ihren Leistungen und Neigungen eine Schwerpunktbildung. Diese Schwerpunktbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, ihren Bildungsweg an einer Hochschule oder in berufs- oder studienqualifizierenden Bildungsgängen fortzusetzen.
Sie wird in integrativer oder kooperativer Form geführt.
Kooperative Form:
Die Gesamtschule in kooperativer Form führt die Sekundarschule und das Gymnasium pädagogisch und organisatorisch zusammen. Vom Schuljahrgang 5 an erhalten Sie Unterricht in schulformspezifischen Klassen und in schulformübergreifenden Lerngruppen. Der schulformspezifische Unterricht überwiegt. An der kooperativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 12 Jahren.
Integrative Form:
Die Gesamtschule in integrativer Form ermöglicht in einem differenzierten Unterrichtssystem alle Abschlüsse. In einer integrativen Gesamtschule müssen Sie sich nicht vorab für eine Schulform entscheiden. Die Schuljahrgänge 7 bis 10 werden im Klassenverband unterrichtet. Die Anzahl der Fächer nimmt mit den Jahrgangsstufen zu. . Die Kurse werden nach Leistung und Neigung der Schülerinnen und Schüler gebildet. Ab dem 9. Schuljahrgang können Sie sich für einen Gymnasialzweig entscheiden. An der integrativen Gesamtschule erhalten Sie das Abitur nach 13 Jahren.
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
- Erfolgreicher Besuch der Grundschule
- Wenn es mehr Anmeldungen als Schulplätze gibt, wählt der Schulträger die Schüler aus (zum Beispiel durch Losverfahren). Dieses Auswahlverfahren darf nicht benachteiligen.
- Halbjahreszeugnis
- Formular zur Schullaufbahnerklärung
keine
Die Schullaufbahnerklärung ist fristgerecht an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben. Der Termin wird mit der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses/Schullaufbahnerklärung bekanntgegeben.
circa 2-3 Monate
§ 5a Schulgesetz Saschen-Anhalt (SchulG LSA)
§ 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
§ 2 Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)
Aufnahme an weiterführenden Schulen
§ 5a Schulgesetz Saschen-Anhalt (SchulG LSA)
in der jeweils geltenden Fassung
§ 34 Schulgesetz Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
in der jeweils geltenden Fassung
§ 2 Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen in der Sekundarstufe I (Sek I-Üg-VO)
in der jeweils geltenden Fassung
§ 4 Verordnung zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen
in der jeweils geltenden Fassung
Aufnahme an weiterführenden Schulen
in der jeweils geltenden Fassung
06128 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
Aufzug im Hauptgebäude vorhanden
Treppenlift im Nebengebäude bis Hochparterre
06110 Halle (Saale)
06112 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06112 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
06122 Halle (Saale)
Barrierefreiheit nicht gegeben
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
06118 Halle (Saale)
+49 345 684586101
+49 345 684586120
martin.foerster@saaleschule.de
schulclub@saaleschule.de