Aufnahme Berufsschule beantragen
Die Berufsschule vermittelt berufsbezogene und berufsübergreifende Kompetenzen für anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) im dualen System. Sie befähigt zur Ausübung des Berufes und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft. Vor der Berufsschule können Sie ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren.
Das System wird als dual bezeichnet, weil die Ausbildung an 2 Lernorten durchgeführt wird: im Betrieb und in der Berufsschule. Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Als eigenständiger Lernort arbeitet die Berufsschule mit den an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen.
Die duale Ausbildung dauert 2, 3 oder 3 Jahre und 6 Monate in anerkannten Ausbildungsberufen.
Die Ausbildung umfasst die theoretische Ausbildung in der Berufsschule und die praktische Ausbildung im Betrieb. Die Bundesregierung erstellt Regelungen für die betriebliche Ausbildung. Für den Die Kultusminister-Konferenz (KMK) erstellt Regelungen für die Berufsschule.
Die Unterrichtszeit in der Berufsschule umfasst wöchentlich 12 Unterrichtsstunden. Sie kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Der Unterricht wird grundsätzlich in Fachklassen eines Ausbildungsberufes oder verwandter Ausbildungsberufe erteilt. Von den etwa 330 anerkannten Ausbildungsberufen werden in Sachsen-Anhalt etwa 240 beschult. Bei geringen Schülerzahlen in bestimmten Berufen findet eine Beschulung in länderübergreifenden Fachklassen statt. Das heißt die Berufsschule befindet sich gegebenenfalls in einem anderen Bundesland.
Wenn Sie die Berufsschule erfolgreich besucht haben, erhalten Sie den Berufsschulabschluss. Mit dem Berufsschulabschluss wird der Hauptschulabschluss erworben. Weiterhin können Sie den Realschulabschluss und erweiterten Realschulabschlusse erwerben. Wenn Sie während der Ausbildung an einem Zusatzangebot teilgenommen und die Zusatzprüfung bestanden haben, erwerben Sie die Fachhochschulreife.
Der für die Ausbildung zuständige Betrieb meldet Sie an der für den entsprechenden Ausbildungsberuf (lt. Fachklassenerlass) zuständigen Berufsschule an.
Wenn Sie an einem anderen Berufsschulort lernen möchten, müssen Sie dies begründen. Der Schulträger oder das Landesschulamt entscheidet dann über Ihren Antrag.
Voraussetzung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem für die Ausbildung zugelassenen Träger (Betrieb, Firma, Praxis o.ä.).
- Gültige Abschrift des Ausbildungsvertrages
Keine.
Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung sowie weitere Kammerordnungen
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