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  • Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Schießstätte anzeigen

    Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.  

    Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zuständige Stelle ist:

    Polizeiinspektion Halle (Saale)

    Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde, 
    Merseburger Straße 6
    06110 Halle (Saale)

    Ansprechpartner sind zu erreichen unter Telefon 0345 224 1823 und 0345 224 1822

    Telefax: 0345 224 11 1127

    Mail: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de