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  • Ausbildungserleichterungen für Inhaberinnen und Inhaber von ICAO-Lizenzen aus Drittstaaten in individuellen Ausbildungsprogrammen beantragen

    Wenn Sie eine Ausbildung im Bereich Luftfahrtpersonal beginnen möchten, können Sie gegebenenfalls Ausbildungserleichterungen in Anspruch nehmen, insofern Sie eine ICAO-Lizenz (ICAO) aus einem Drittland besitzen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung, die Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen müssen.

    Dazu muss die zukünftige Ausbildungsorganisation (Approved Training Organization, ATO) ein individuelles Ausbildungsprogramm erstellen, welches das LBA genehmigt.

    Diese Verwaltungsleistungen richten sich grundsätzlich an alle Schülerinnen und Schüler, die eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz besitzen. Für die Antragstellung können Sie sich auch durch die zukünftige ATO oder Dritte vertreten lassen.
     

    Die Genehmigung für die Ausbildungserleichterung können Sie online, per Post oder per Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Sie können die erforderlichen Unterlagen direkt im Formular hochladen.
    • Im Anschluss können Sie den Antrag über das Portal absenden.
    • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    Antrag per Post oder per Fax:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen das Online-Formular auf. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
    • Drucken Sie das Formular nach dem Ausfüllen aus und senden es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder per Fax an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind identisch mit denen des Online-Antrags.
       

    • Sie dürfen die Ausbildung nur mit einem genehmigten, individuellen Ausbildungsprogramm beginnen.
    • Sie besitzen eine ICAO-Drittstaaten-Lizenz.
       

    • bei Vertretung: Vollmacht
    • Teil-FCL-Lizenz, wenn vorhanden und nicht vom LBA ausgestellt wurde
    • Ausbildungsprogramm
    • aktuelle Version des ATO-Zeugnisses der zukünftigen ATO und der dazugehörigen Anlage bei ATO, die nicht im Zuständigkeitsbereich des LBAs agieren
    • Nachweis über Flugerfahrung
    • vorhandene ICAO-Drittstaaten-Lizenz
       

    Gebühr für Antrag auf Ausbildungserleichterung aufgrund des Besitzes von ICAO-Drittstaaten-Lizenzen

    Gebühr: EUR 60,00 - 180,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html

    Sie können die Ausbildungserleichterung für individuelle Ausbildungsprogramme jederzeit vor dem Beginn der Ausbildung beantragen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Die Bearbeitungsdauer bezieht sich auf die Dauer bei Vorlage sämtlicher Unterlagen und eines geeigneten Ausbildungsprogramms.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

    • Widerspruch

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L1
    Telefon:
    +49 531 2355-4100
    Fax:
    +49 531 2355-4197
    E-Mail:
    Öffnungszeiten:

    Telefonzeiten:

    Montag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Mittwoch: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Donnerstag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr