Ausbildungserleichterungen oder ATO-Wechsel im Bereich Luftfahrtpersonal online beantragen
Artikel 3 b) Delegierte Verordnung (EU) 2020/723 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Anerkennung von Drittlandzertifizierungen von Piloten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011