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  • Auskunft aus dem Sorgeregister

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Nachweise über die elterliche Sorge werden im Rechtsverkehr verlangt, wenn Eltern Entscheidungen für Ihre Kinder treffen wollen, die über die sogenannte Alltagssorge hinausgehen und beispielsweise den Aufenthalt des Kindes, die Sicherstellung seiner Pflege und Erziehung, die Gesundheitsfürsorge für das Kind, die Sorge für sein Vermögen oder seine gesetzliche Vertretung betreffen.

    Dafür ist gesetzlich die Auskunft aus dem Sorgeregister vorgesehen. Für die Erteilung der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt zuständig, in dessen Bereich die Mutter des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das ist bitte bei der Antragstellung zu berücksichtigen.

    Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.

    Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Ihr Team Beistandschaft

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich, per E-Mail

    Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes bzw. bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Familiennamen der Mutter.

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Antrag auf Auskunft aus dem Sorgeregister
    • Kopie Geburtsurkund Kind
    • ggf. weitere Unterlagen bei Bedarf (z.B. Anfechtungsbeschluss, Heiratsurkunde)

    Kostenlos

    Keine

    3 Tage bis 6 Wochen

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    zeitnah

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

    Stelle:
    Team Beistandschaft
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2215654
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kühn
    Position:
    Adresse:
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    +49 345 2215688
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    E-Mail: