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  • Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition beantragen

    Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es

    • erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
    • überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
    • überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
    • vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).

    Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.

    Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:

    • zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
    • selbst eine betroffene Person sind

    Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:

    • Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
    • Personendaten:
      • Vorname
      • Familienname
      • Geburtsname
      • Geburtsort
      • Geburtsdatum
    • Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
    • Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
    • Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
    • Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
    • Angaben über die zuständige Behörde
    • die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen

    Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:

    • Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
    • Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
    • Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen

    Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.

    • Für den Online-Antrag auf Auskunft aus dem Strahlenschutzregister müssen Sie sich zunächst registrieren.
    • Als Unternehmen oder Behörde nutzen Sie Ihr "Mein Unternehmenskonto" und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Als Privatperson nutzen Sie Ihr BundID-Konto und identifizieren sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat oder mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises.
    • Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie die für die Antragstellung notwendigen Angaben eingeben.
    • Die entsprechenden Auskünfte erhalten Sie nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne Zusatzrecherche oder von bis zu 4 Wochen mit Zusatzrecherche direkt in Ihr Postfach von Ihrem "Mein Unternehmenskonto" oder Ihrem BundID-Konto.
    • Über den Eingang von Dokumenten in Ihrem elektronischen Postfach werden Sie per E-Mail informiert.

    • Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
    • Sie sind selbst eine betroffene Person.

    • ausgefüllter Online-Antrag
    • folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern:
      • SSR-Nummer, falls vorhanden
      • Familienname
      • Vorname(n)
      • Geburtsname
      • akademischer Grad, falls vorhanden
      • Geburtsdatum
      • Geburtsort

    Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen

    Gebühr: EUR 78,52

    Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)

    Gebühr: EUR 12,72

    Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)

    Gebühr: EUR 228,93

    Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.

    Gebühr: gebührenfrei

    Es gibt keine Frist.

    Sie erhalten die Auskunft nach einer Bearbeitungszeit von bis zu 2 Wochen ohne oder bis zu 4 Wochen mit beantragter Zusatzrecherche in den nicht digitalisierten Altdatenarchiven.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

    • Auskunft nach Strahlenschutzgesetz: Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
    • Auskunftsrecht Betroffener nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
      • Beschwerderecht beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
      • Klage

    Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.