• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen

    In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

    Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
     

    • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
    • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
    • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

    • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
    • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

    • Formloser Antrag

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund
    Adresse:
    Geschwister-Scholl-Straße 10-13
    14776 Brandenburg an der Havel
    Telefon:
    +49 3381 21677200
    Öffnungszeiten:

    Sprechzeiten
    Montag 8:00 -17:00 Uhr
    Dienstag 8:00 – 17:00 Uhr
    Mittwoch 8:00 – 17:00 Uhr
    Donnerstag 8:00 – 17:00 Uhr
    Freitag 8:00 – 15:00 Uhr