Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
keine
Stelle:
Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz
Adresse:
Nachtweide 82
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon:
0391 567-3900
Fax:
0391 567-3999
E-Mail: