Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
- eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
- Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
- die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
- die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
- andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Gemäß Art. 15 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Halle (Saale) das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft. Der Auskunftsanspruch umfasst folgende Angaben:
- Verarbeitungszwecke,
- Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden (mit Gruppenbezeichnungen wie Gesundheitsdaten, Bonitätsdaten usw.),
- Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, die diese Daten bereits erhalten haben oder künftig noch erhalten werden,
- geplante Speicherdauer falls möglich, andernfalls die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
- Rechte auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung nach Art. 21 DS-GVO,
- Beschwerderecht für die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde,
- Herkunft der Daten, soweit diese nicht bei der betroffenen Person selbst erhoben wurden,
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling mit aussagekräftigen Informationen über die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen solcher Verfahren.
Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich
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Neben dem Antragsformular wird zur Identifikation und zum Schutz vor missbräuchlichen Auskunftsbegehren eine Ausweiskopie benötigt, auf der Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdatum zu erkennen sind. Andere auf dem Personaldokument befindliche Daten wie die Ausweisnummer oder das Lichtbild benötigen wir nicht und können auf der Kopie geschwärzt werden. Sie können sich jedoch auch persönlich zu unseren Geschäftszeiten im Dienstleistungszentrum Bürgerbeteiligung identifizieren.
keine
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Grundsätzlich erhalten Antragsteller innerhalb eines Monats unaufgefordert eine Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten. Bei größerem Rechercheaufwand kann die Bearbeitungszeit bis zu drei Monate betragen.
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Das Antragsersuchen ist durch Sie zu präzisieren, auf welche Informationen oder Verarbeitungsvorgänge sich das Auskunftsersuchen konkret bezieht (beispielsweise im Zusammenhang mit Wohngeld, Parkausweis etc.). Allgemeine Auskunftsersuchen werden von uns auf Grund der großen Menge von gespeicherten Informationen nicht bearbeitet. Auskunftsersuchen zu gleichen Inhalten, die mehr als einmal im Jahr gestellt werden, müssen wir zur Bearbeitung ablehnen.
Öffentliche Stellen dürfen die Auskunft verweigern, wenn
- laufende polizeiliche Ermittlungen gefährdet würden,
- es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung notwendig ist oder
- die Daten oder die Tatsache, dass die Stelle sie speichert, geheim gehalten werden müssen (aus gesetzlichen Gründen oder im Geheimhaltungsinteresse eines Dritten, z. B. Adoptionsgeheimnis, Berufsgeheimnis) und deswegen das Interesse des Betroffenen an der Auskunft zurücktreten muss.
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Sie können den Antrag auf Auskunftsersuchen verwenden und an die zentrale E-Mailadresse datenschutzauskunft@halle.de senden.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 16:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt