Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten beim Statistischen Bundesamt anfordern
Als Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union haben Sie das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert werden. Dieses Recht können Sie gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden wie das Statistische Bundesamt (StBA). Nicht-öffentliche Stellen sind zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale wie Geschlecht, Haut-, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) räumt Ihnen dazu das Recht auf Auskunft ein und ermöglicht Ihnen eine umfassende Einsicht in gegebenenfalls über Sie gespeicherte Daten.
Darüber hinaus erfahren Sie beispielsweise
- zu welchen Zwecken Ihre Daten verarbeitet werden,
- welchen Empfängern Ihre Daten offengelegt werden oder
- wie lange Ihre Daten gespeichert werden.
Um die Auskunft zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, müssen Sie diese direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle anfordern.
Die Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten können Sie online, schriftlich per Post oder E-Mail oder mündlich anfordern.
Auskunft vom StBA online anfordern:
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Rufen Sie den Online-Antrag auf der Internetseite des StBA auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Ein Online-Antrag kann durch ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises authentifiziert werden.
- Sie können die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
- Auskunft vom StBA schriftlich anfordern:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch oder per E-Mail an die öffentliche Stelle.
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Das StBA sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail zu.
Bei der Gewährung der Auskunft müssen die Rechte und Freiheiten anderer Personen beachtet werden. Damit werden in erster Linie die personenbezogenen Daten Dritter geschützt. Für Sie bedeutet das: Es muss sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
Um zu verhindern, dass unberechtigten Personen Daten preisgegebenen werden, werden Sie aufgefordert, Ihre Identität nachzuweisen, bevor der Antrag weiterbearbeitet werden kann.
- (beglaubigte) Kopie Ihres Personalausweises
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alternativ: (beglaubigte) Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Gegebenenfalls erhalten Sie eine Kopie Ihrer personenbezogenen Daten. Die erste Kopie ist kostenlos. Sollten Sie weitere Kopien anfordern, müssen Sie unter Umständen die Kosten dafür tragen.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel nicht länger als 1 Monat.
Es sind keine allgemein geltenden Rechtsbehelfe vorgesehen.
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein