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  • Auskunft zu eigenen Fahrzeugen erhalten

    Im Zentralen Fahrzeugregister werden die von den örtlichen Zulassungsbehörden und ergänzend von den Versicherungsunternehmen übermittelten Fahrzeug- und Halterdaten aller Fahrzeuge gespeichert, die mit einem Kennzeichen oder einem Versicherungskennzeichen versehen sind.

    Daneben werden Suchvermerke in den Datenbestand zu einzelnen Fahrzeugen aufgenommen. Dazu gehören Hinweise auf Diebstahl und sonstiges Abhandenkommen sowie Anzeigenvorfälle, etwa Hinweise auf nicht versicherte Kfz.

    Zudem werden die von den Überwachungsinstitutionen gemeldeten Daten zu Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert.

    Mit der Online-Registerauskunft können Sie eine Auskunft über die Daten erhalten, die zu Ihrem Fahrzeug als eingetragener Halterin oder eingetragenem Halter im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert sind.

    Eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister können Sie über die Online-Registerauskunft auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) erhalten:

    • Wählen Sie die Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister aus.
    • Für die Online-Registerauskunft benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels zur Authentifizierung.
    • Machen Sie Angaben zu Ihrem Titel, falls dieser nicht bereits aufgeführt ist, und zur gewünschten Sprache (deutsch und/oder englisch) der Auskunft.
    • Wenn mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen sind, dann können Sie in einem Zwischenschritt die relevanten Fahrzeuge auswählen. 
    • Sie können die Auskunft nun direkt als PDF-Dokument herunterladen.

    Alternativ können Sie die Auskunft per Post erhalten:

    • Laden Sie das Formular „Antrag auf Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)“ von der Website des KBA.
    • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie die benötigte Unterlage hinzu.
    • Anschließend schicken Sie das Formular an das KBA.
    • Nachdem das KBA dies bearbeitet hat, bekommen Sie das Ergebnis per Post zugestellt.

    Die Auskunft können Sie ohne weitere Voraussetzungen erhalten.

    Auskunftsersuchen per Post:

    • Kopie Ihres Personalausweises oder Aufenthaltstitels (Vorder- und Rückseite)

    Die Auskunft ist gebührenfrei.

    Sie müssen keine Fristen beachten.

    Die Online-Registerauskunft erhalten Sie in der Regel sofort.

    Bei der Auskunft per Post beträgt die Bearbeitungsdauer 5 bis 10 Arbeitstage.

    Da es sich bei der Online-Registerauskunft nicht um einen Verwaltungsakt nach § 35 Satz 1 VwVfG handelt, sind keine Rechtsbehelfe notwendig.

    Eine Online-Registerauskunft kann nur generiert werden, wenn die entsprechenden Datensätze im Zentralen Fahrzeugregister anhand der vorliegenden Personendaten eindeutig identifiziert werden können.

    Alternativ kann ein Auskunftsersuchen schriftlich an das KBA, Sachgebiet 223 gesendet werden.

    Formular: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein