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  • Ausländerfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen

    Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.

    Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Tagesjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Falknerjagdschein

    • deutscher Jagdschein
    • deutscher Falknerjagdschein
    • Jagdschein des Heimatlandes
    • Falknerjagdschein des Heimatlandes
    • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    § 15 Absatz 1 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja