Ausländerjugendfalknerjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen
Sollte Ihr Ausländerjugendfalknerjagdschein verloren gegangen sein, so können Sie einen Ersatz beantragen.
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Ausländerjugendfalknerjagdschein.
- bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
- Verlust des Ausländerjugendfalknerjagdscheins
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
§ 15 Absatz 1 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
06122 Halle (Saale)
+49 345 2211203
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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