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  • Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

    Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich: 

    • Vorschriften zur Straßenbenutzung
    • Regelungen zum Halten und Parken
    • Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
    • Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
    • Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
    • Verbot, 
      • eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
      • Personen zu transportieren
      • Verkehrshindernisse zu bereiten 
      • Lautsprecher zu nutzen
      • Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
      • sonn- oder feiertags zu fahren
      • in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken

    Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
     

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Die Gebühren hängen von der jeweiligen Ausnahmegenehmigung ab.

    Gebühr: EUR 10,20 - 767,00

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    In der Regel wird der Antrag innerhalb von zwei Arbeitswochen, bei Vollständigkeit der Unterlagen, bearbeitet.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    +49 345 2211304
    (Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen)
    Fax:
    +49 345 2211404
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Donath
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211247
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Hahne
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211251
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Peter
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211265
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Schramm-Maeder
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211304
    Telefax:
    +49 345 2211404
    E-Mail: