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  • Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen

    Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen

    • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
    • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
    • von den Regelungen zum Halten und Parken,
    • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
    • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
    • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
    • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
    • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
    • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
    • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
    • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

    • Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Kopie des Fahrzeugscheines

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

    Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

    Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    In der Regel wird der Antrag innerhalb von zwei Arbeitswochen, bei Vollständigkeit der Unterlagen, bearbeitet.

    Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

    Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    Fax:
    +49 345 2211367
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Schramm-Maeder
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211304
    Telefax:
    +49 345 2211367
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Hahne
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211251
    Telefax:
    +49 345 2211367
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Peter
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211265
    Telefax:
    +49 345 2211367
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Donath
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211247
    Telefax:
    +49 345 2211250
    E-Mail: