Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete
Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)
In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.
schriftlich
- formloser Antrag
- Lageplan
in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)
innerhalb von 4 Wochen
für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben
Stelle:
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214678
Fax:
+49 345 2214667
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anrede:
Fr.
Nachname:
Herter
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214693
Telefax:
+49 345 2214667
E-Mail: