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  • Behördennummer
  • Ausnahmegenehmigung für Überschwemmungsgebiete

    Der Inhalt stammt aus folgender Quelle: Stadt Halle (Saale)

    In Überschwemmungsgebieten gelten bestimmte Schutzbestimmungen. Das Errichten von baulichen Anlagen sowie das Ablagern von Materialien (Erde, Sand, Steine) ist verboten. In begründeten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung von den Schutzbestimmungen erteilt werden.

    schriftlich

    • formloser Antrag
    • Lageplan

    in der Regel 65,00 Euro, je nach Aufwand auch höher (per Rechnung)

    innerhalb von 4 Wochen

    für Vor-Ort-Termin bitte eine Telefonnummer angeben

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum "Haus der Dienste"
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Johannemann
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Knepper
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214664
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: