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  • Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen

    Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen 

    • gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat 
    • das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.

    Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
     

    • Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.

    Es fallen in der Regel keine Kosten an.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Gebühren: 18 Euro

    Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Ausnahmegenehmigung wird für maximal 3 Jahre erteilt.

    Stelle:
    Team Verkehrsorganisation
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211240
    +49 345 2211304
    (Bemerkung: Bitte bei Fragen zu Parkausweis Schwerbehinderte nutzen)
    Fax:
    +49 345 2211404
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Am Stadion 5 Verwaltungsgebäude Vorder- und Hintereingang
    Anzahl: 4
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen