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  • Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Wenn Sie den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragt und einen entsprechenden Zuwendungsbescheid bekommen haben, können Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres durchführen lassen.

    Nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde, können Sie die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid. Die zuständige Stelle überweist Ihnen den Zuschuss auf Ihr Konto, nachdem Sie den Auszahlungsbescheid erhalten haben.

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

    Onlinedienst

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie entweder ein Servicekonto oder können sich mit dem neuen Personalausweis und der AusweisApp2 authentifizieren. Wenn Sie noch kein Servicekonto haben, können Sie sich dafür registrieren. Sie können das im Laufe des Online-Antrages tun.
    • Sie müssen den Antrag entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis signieren. Oder Sie unterschreiben auf Papier via Mantelbogen.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid.

    Papierform

    • In der Regel erhalten Sie Ihren Auszahlungsantrag mit Ihrem Zuwendungsbescheid.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid. 

    Nachdem Sie den Auszahlungsbescheid erhalten haben, wird Ihnen der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung ausgezahlt. 

    Der Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung kann nur ausgezahlt werden, wenn:

    • Sie den Zuschuss vor Behandlungsbeginn beantragt haben,
    • Sie den Zuwendungsbescheid über den Zuschuss vor Behandlungsbeginn bekommen haben,
    • Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchführen lassen,
    • die Kinderwunschbehandlung so durchgeführt wurde, wie es auf dem Behandlungsplan vorgesehen war, den Sie bei der Beantragung des Zuschusses vorgelegt haben.

    • Kopien der Rechnungen für die Behandlungen
    • Kopien der Rezepte
    • Nachweise über Leistungen, die Sie von einem Kostenträger (zum Beispiel der Krankenkasse, Beihilfestelle) für die Behandlung erhalten haben

    kostenfrei

    Sie können die Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung erst beantragen, nachdem die Kinderwunschbehandlung durchgeführt wurde. 

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 8 Wochen.

    Bearbeitungsdauer: 2 - 8 Wochen

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Der Bund beteiligt sich an den Kosten.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Landesjugendamt - Familie und Frauen
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1657
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.