Auszug und Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beantragen. Auszüge erhalten auch andere Personen, soweit sie ein berechtigtes Interesse haben und darlegen.
Zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden benötigen Sie einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch mit Gewährleistungsfunktion (amtlicher Auszug).
Dieser beinhaltet folgende Daten:
- bezeichnende Daten (zum Beispiel Flurstücksnummer)
- beschreibende Daten (zum Beispiel Flächeninhalt der Flurstücke) des Liegenschaftskatasters
- Grundbuch und Eigentumsangaben als zum Beispiel Flurstücksnachweis,
- Flurstücks und Eigentümernachweis
- optional Bodenschätzungsangaben.
Sie erhalten den Auszug in Papierform.
Sie sind Eigentümer oder der Inhaber sonstiger Rechte und können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
keine
10,00 Euro
keine
§ 13 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
§ 21 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA)
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt. Onlinedienst Leistungen der Vermessungs- und Geoinformationsverwaltung (sachsen-anhalt.de)
Sie können den amtlichen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch online beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt beantragen.
06120 Halle (Saale)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: 0 Gebühren: ja
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
06122 Halle (Saale)
06110 Halle (Saale)
Mo. - Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 -13:00 Uhr