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  • Automatenaufstellerlaubnis

    Mit einer Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit können Sie im gesamten Bundesgebiet Geldspielgeräte aufstellen. Jeder Aufstellort muss von der zuständigen Behörde einzeln erlaubt werden. Geldspielgeräte dürfen erst aufgestellt werden, wenn alle Sie alle erforderlichen Erlaubnisse besitzen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerbeerlaubnis erforderlich. 

    • Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
    • Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
    • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.

    • Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.

    • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes 
      (zu beantragen beim Finanzamt des Wohnortes)

       
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)

       
    • Führungszeugnis in der Belegart OG (zur Vorlage bei einer Behörde) 
      (zu beantragen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen, örtlichen Meldebehörde)
    • Auskunft des Insolvenzgerichts, ob ein Verfahren eröffnet wurde 
      (zu beantragen beim Amtsgericht des Wohnortes)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in der Belegart 9 
       
    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Bescheinigung über Unterrichtung in Spieler und Jugendschutz 
      (Nach § 33c Gewerbeordnung ist mit einer Bescheinigung der Industrie und Handelskammer nachzuweisen, dass man in den zur Gewerbeausübung notwendigen Kenntnissen unterrichtet worden ist.)
    • Sozialkonzept 
      (Für eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist nach § 33c Abs. 2 Gewerbeordnung ein Sozialkonzept vorzulegen. Das Sozialkonzept beschreibt, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll.)
    • Handelsregisterauszug bzw. bei noch in Gründung befindlichen juristischen Personen Gründungsurkunde und Gesellschaftervertrag
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Meldeamt (Einwohner der Stadt Halle (Saale) können den Antrag im Team Gewerbe stellen)
    • eine steuerliche Bescheinigung (nicht älter als 3 Monate bzw. mit Gültigkeitsfrist) des zuständigen Finanzamtes und des Steueramtes des bisherigen Aufenthaltsortes/Tätigkeitsortes
    • eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
    • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
    • Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gem. § 33c Absatz 2 Nr. 2 Gewerbeordnung
    • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) kann im Team Gewerbe beantragt werden.
    • Angaben über die berufliche Betätigung und den Aufenthalt in den letzten 3 Jahren (formlos)
    • Nur für Ausländer:
      • Kopie der Aufenthaltsgenehmigung, -bewilligung, -erlaubnis
    • Nur für Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
      - Bei eingetragenen Gesellschaften Eintragung im Handelsregister.
    • Nur für juristische Personen (GmbH, AG, e. V.) 
      Eintragung im Handelsregister, e. V. im Vereinsregister. Die Erlaubnis wird der juristischen Person erteilt. Die o. g. persönlichen Unterlagen muss der Geschäftsführer bzw. der Vorstand einreichen. Zusätzlich ist für die GmbH bzw. die AG oder den e. V. eine steuerliche Unbedenklichkeits-bescheinigung und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
    • Nur für GmbH in Gründung
      Soll die GmbH schon in der Gründungsphase tätig werden, sind die Gesellschafter bis zur Eintragung ins Handelsregister die Gewerbetreibenden. Jeder Gesellschafter muss das Gewerbe anmelden und die erforderliche Erlaubnis beantragen. 

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    850,00 EUR
    (nur Zahlung mit EC-Karte möglich)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Bei einer GbR muss jeder Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer oHG muss jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis beantragen. 
    • Bei einer KG muss der Komplementär die Erlaubnis beantragen, der Kommanditist nur, wenn er Vertretungsbefugnis hat
    • Bei Abgabe des Erlaubnisantrages werden 50 v.H. der Erlaubnisgebühr als Anzahlung fällig
    • Bei vorgelegten Kopien sind die Originale zur Einsichtnahme vorzulegen. 

    Antragsformular

    Stelle:
    Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
    Adresse:
    Bundesallee 100
    38116 Braunschweig
    Telefon:
    0531 592-0
    0531 592-3006
    Fax:
    0531 592-3008

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Fax:
    +49 345 2211375
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Arndt
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211415
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: