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  • BAföG-Darlehen zurückzahlen

    Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

    In der Regel müssen Sie höchstens EUR 10.000 zurückzahlen, egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die erstmals ab dem 01.08.2019 oder später BAföG-Förderung erhalten haben. Sie müssen maximal nur EUR 10.010 zurückzahlen. Das entspricht 77 Monatsraten zu jeweils EUR 130. Bei einkommensabhängiger Rückzahlung können die Monatsraten auch niedriger sein.

    Wenn Sie vor Beginn der Rückzahlungsfrist mindestens EUR 500 zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die volle Summe auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen.

    Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit.

    Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt

    • bis zum 31.03.2020: EUR 105 und
    • ab dem 01.04.2020: EUR 130.

    Die Raten werden alle 3 Monate gezahlt. Bis zum 31.03.2020 sind das zum Beispiel EUR 315. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen ("einkommensabhängige Rückzahlung"). Wenn Sie eine Rate über 45 Tagen zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an.

    Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld befreit werden wenn Sie

    • erstmalig ab dem 01.08.2019 BAföG-Förderung erhalten haben,
    • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und
    • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.

    Haben Sie vor dem 01.08.2019 bereits BAföG-Förderung erhalten, können Sie zwischen dem 01.09.2019 und 29.02.2020 gegenüber dem Bundesverwaltungsamt schriftlich erklären, dass diese Erlassregelung auch für Sie gelten soll. Mit dieser Erklärung stimmen Sie auch zu, dass eine Verlängerung ihres Rückzahlungszeitraumes um Freistellungszeiten von 10 Jahren auf maximal 30 Jahre nicht mehr möglich ist.

    Hinweis: Das sogenanntes Abschlussdarlehen, das Sie beispielsweise bei Überschreitung der Regelstudienzeit beantragen können, müssen Sie in voller Höhe zurückzahlen. Ab dem 01.08.2019 wird es als zinsloses Volldarlehen gewährt.

    Ihr BAföG-Darlehen können Sie schriftlich oder per Onlineverfahren zurückzahlen.

    Schriftliches Verfahren:

    • Etwa 4,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit Ihres ersten mit BAföG geförderten Studiums bekommen Sie vom Bundesverwaltungsamt einen Brief, den sogenannten "Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid".
    • Der Brief informiert Sie darüber, in welcher Höhe, wann und wie genau Sie das BAföG zurückzahlen müssen.
    • Er enthält auch ein Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung des BAföG-Darlehens und informiert über den höchstmöglichsten Nachlass, den Sie erhalten können.
    • Bitte füllen Sie dann den Vordruck für die Einzugsermächtigung aus und senden Sie diesen an das Bundesverwaltungsamt zurück. Die Raten werden dann alle 3 Monate über ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihrem Konto eingezogen.
    • Wenn Sie einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschritten haben, fallen Zinsen an. Ab diesem Zeitpunkt werden jährlich 6 Prozent Zinsen auf Ihre Restschuld erhoben. Diese Zinsen gelten bis zur vollständigen Tilgung des ausstehenden Betrages.
    • Bitte denken Sie daran, Änderungen Ihres Namens oder Änderungen Ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Sie vermeiden damit Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift (EUR 25).

    Onlineverfahren:

    • Gehen Sie auf das BAföG-Online Portal des Bundesverwaltungsamtes und registrieren Sie sich dort.
    • Im Anschluss an die Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Folgen Sie den Schritten in der E-Mail, um die Registrierung abzuschließen.
    • Nachdem die Registrierung erfolgreich war, können Sie sich mit Ihrer E-Mailadresse und Kennwort anmelden. Im Portal finden Sie alle wesentlichen Formulare, die die Rückzahlung Ihres BAföG-Darlehens betreffen.
    • Wenn Sie sich mit dem elektronischen Personalausweis anmelden, stehen Ihnen mehr Funktionen zur Verfügung.
    • Sie können zum Beispiel Ihre aktuell bestehende Darlehensrestschuld sowie Ihren aktuellen Zahlungsplan einsehen.

    • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
    • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie zum Beispiel die Studienabschlusshilfe

    keine

    keine

    Zahlungseingang auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle:

    • spätestens 15 Tage nach Zahlungstermin, um Mahnkosten zu verhindern

    Hinweis: Ist Ihre Einzahlung nach 45 Tagen noch nicht auf dem Konto bei der Bundeskasse Halle eingegangen, müssen Sie Verspätungszinsen bezahlen.

    Möglichkeit der Abgabe der schriftlichen Erklärung für Darlehensnehmende, die bereits BAföG-Bezieher vor dem 01.08.2019 sind beziehungsweise sich bereits in der Rückzahlung befinden, um von der Restdarlehensschuld befreit zu werden:

    • Zwischen dem 01.09.2019 und 29.02.2020

    keine

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein