Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.
Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Je nach Vorhaben benötigt der Bauherr die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt).
Eine Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen Sie per Onlineservice oder mit dem amtlich vorgeschriebenen Formular.
Bei Nutzung des Formulars gehen Sie wie folgt vor:
- Füllen Sie das Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer GebührenVorauszahlung auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese zu ergänzen.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag. Die untere Bauaufsichtsbehörde beteiligt die Gemeinde und zuständigen Stellen.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Zahlen Sie die Gebühren.
- Vollständiger Bauantrag
- Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlichrechtlichen Vorschriften.
- Falls nicht, können Sie Abweichungen beantragen.
- Bauantrag (per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular)
- Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutznachweis
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.
Die Kosten hängen von folgenden Faktoren ab:
- Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrages
- Erwartete Kosten der Bauausführung
mindestens 50 €
Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 € des anrechenbaren Bauwertes = 5 €
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie:
- Nicht innerhalb von 3 Jahren mit Ihrem Bauvorhaben begonnen haben oder
- Den Bau länger als 2 Jahre unterbrochen haben.
In diesen Fällen müssen Sie eine neue Baugenehmigung beantragen.
Sie können eine Fristverlängerung beantragen. Die Frist kann bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über den Bauantrag. Die Frist beginnt mit dem bestätigten Eingangsdatum.
Ausnahme: Die Frist kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes um höchstens 2 Monate verlängert werden. Wird die Frist verlängert, werden Sie von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde unter Nennung der Gründe und Angabe des voraussichtlichen Zeitpunktes der Entscheidung informiert.
§ 71 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
§ 63 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung BauVorlVO)
Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB 2022)
Anlage zur Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB 2022)
Widerspruch
Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Änderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung eine Anzeige des Baubeginns bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein