Baustelle einrichten
Baumaßnahmen, die sich auf die Straße auswirken, sind durch Verkehrszeichen abzusichern.
Wenn durch Bauarbeiten oder anderweitige Nutzungen Straßen und Nebenanlagen, wie z.B. Gehwege und Parkplätze in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Bereiche durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusichern. Bei größeren Maßnahmen ist unter Umständen auch die Verkehrsführung anzupassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Baumaßnahmen in, auf oder neben der Straße handelt.
- Art des Vorhabens
- Beschreibung der Örtlichkeit (ggf. Skizze)
- Zeitraum der Maßnahme (ggf. mit Uhrzeit)
- Antragsteller mit Name und Anschrift
- Verantwortlicher für die Verkehrssicherung mit vollständigem Namen und Telefonnummer
- Telefonnummer oder E-Mail für Rückfragen
Steht in Abhängigkeit der bearbeitenden Verkehrsbehörde.
Gebühr für verkehrsrechtliche Genehmigung: ab 20 € bis 300 € (abhängig von Umfang, Ortstermin).
Der Antragsteller muss eigenverantwortlich die angeordneten Verkehrssicherungsmaßnahmen umsetzen. Privatpersonen können Absperrmaterial bei den Kommunen (gegen Gebühr) leihen. Hierzu können die Straßenverkehrsbehörden Auskunft geben.
Der Antragsteller (Bauunternehmen, Privatperson) muss ca. zwei Wochen vor Arbeitsbeginn die verkehrsrechtliche Anordnung formlos beantragen.
§ 45 Abs. 1 und 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt