Beantragung einer EORI-Nummer
Grundsätzlich erhalten alle Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union vom jeweiligen Mitgliedsstaat eine individuelle und EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer).
Wirtschaftsbeteiligte sind sowohl natürliche als auch juristische Personen wie etwa Aktiengesellschaften oder rechtsfähige Personenvereinigungen, zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Eine nicht rechtsfähige Unternehmenseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung, erhält keine eigene EORI-Nummer. Stattdessen wird sie unter der EORI-Nummer ihres Hauptsitzes mit eigener Niederlassungsnummer erfasst.
Die EORI-Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen und beginnt mit der zweistelligen Länderkennung des EU-Mitgliedstaates, welcher die EORI-Nummer erteilt.
Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben und in Deutschland ansässig sind, können Sie diese bei der Generalzolldirektion beantragen. Sind Sie außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (EU) ansässig, beantragen Sie Ihre EORI-Nummer in dem EU-Staat, indem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Die von Ihnen hinterlegten Stammdaten Ihrer EORI-Nummer übermittelt der deutsche Zoll grundsätzlich an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie können die EORI-Nummer online über die Datenbank der EU aufrufen und prüfen.
Als Privatperson benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Sie müssen jedoch eine EORI-Nummer besitzen, um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden zu können.
Für die Teilnahme an ATLAS ("Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem") benötigen Sie eine EORI-Nummer. In dem Fachverfahren ATLAS wird weitestgehend der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Die EORI-Nummer können Sie online oder schriftlich beantragen:
Online-Antrag:
- Rufen Sie das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) des Zolls auf.
- Sollten Sie noch kein persönliches Servicekonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen beim Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls, um es einzurichten.
- Für die sichere elektronische Identifizierung benötigen Sie ein auf Ihr Unternehmen beziehungsweise auf Sie als Privatperson ausgestelltes ELSTER-Zertifikat.
- Achten Sie darauf, dass das Zertifikat die aktuellen Daten Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihrer Person enthält. Diese sind auch Bestandteil der bei Ihrer EORI-Nummer hinterlegten Stammdaten. Eine Änderung dieser Daten ist derzeit nur über eine Anpassung Ihrer dem ELSTER-Zertifikat zugrunde liegenden Daten möglich.
- Über das Benutzerkonto erhalten Sie Zugang zur "EORI-Nr. Verwaltung" und können eine EORI-Nummer neu beantragen oder Ihre EORI-spezifischen Daten jederzeit ändern.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben durch den Zoll erhalten Sie automatisch eine Bestätigung in Ihr elektronisches Postfach im Bürger- und Geschäftskundenportal sowie eine Benachrichtigung an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Sie können den Status Ihres Antrags über die im Bürger- und Geschäftskundenportal aufrufbare Vorgangsübersicht einsehen.
Schriftlicher Antrag oder Antrag per E-Mail:
-
Wenn Sie eine EORI-Nummer beantragen wollen, laden Sie das für Sie passende Formular über die Internetseite der Generalzolldirektion:
- für Unternehmen: Formular 0870a
- für eine rechtlich unselbständigen Unternehmens- oder Organisationseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung: Formular 0870b.
- für eine Privatperson: Formular 0870c aus dem Internet.
- Ausfüllanleitungen finden Sie beim Öffnen der jeweiligen Formularversion.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Den fertigen Antrag schicken Sie zusammen mit den jeweils erforderlichen Unterlagen per E-Mail (eingescanntes PDF-Dokument), mit der Post oder als Fax an die Generalzolldirektion.
- Nach Prüfung Ihrer Angaben durch den Zoll erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrer EORI-Nummer per Post.
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Die Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren.
Bei Unternehmen und Niederlassungen:
- Aktuelle Kopie des Handelsregisterauszugs oder
- Kopie der Gewerbeanmeldung
keine
keine
Online-Anträge über das das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls: In der Regel bis zu einer Woche.
Schriftliche Anträge oder Anträge per E-Mail: In der Regel 2 bis 3 Wochen
Artikel 9 Unionszollkodex (UZK)
Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Artikel 3 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Artikel 5 - 7 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Anhang 12-01 der Delegierten EU-Verordnung zur Ergänzung des Unionszollkodex (UZK-DA)
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein