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  • Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

    Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

    Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

    Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    formlose Rückgabe der Erlaubnis

    Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    Fax:
    +49 345 2211375
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen