Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs mitteilen
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.
- Sie wollen den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden oder haben dies bereits getan.
- Nachweis über den Verbleib der Röntgeneinrichtung, beispielsweise Entsorgung oder Verkauf
- gegebenenfalls erhaltene Genehmigung (Original)
Gebühr: gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Tage
Stelle:
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse:
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
(Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
Telefon:
0345 52162200
Fax:
0345 52162401
E-Mail:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
Straßenbahn: 10
Parken:
Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden:
nein
Rollstuhlgerecht:
nein
Öffnungszeiten:
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen