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  • Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beantragen

    Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. Sie müssen auch ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt stellen. In Ausnahmefällen können Sie von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes ganz oder teilweise befreit werden.

    Sie können die Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt beim Landesverwaltungsamt beantragen.

    • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare beim Landesverwaltungsamt ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Danach erhalten Sie vom Landesverwaltungsamt einen Bescheid.

    • Ihr Unternehmen entnimmt für gewerbliche, landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke Wasser in so großem Umfang, dass es durch die Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes erheblich und nachhaltig in seiner Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt ist.
    • Sie können von der Zahlung des Wasserentnahmeentgeltes befreit werden, wenn ökologische, wasserwirtschaftliche oder sonstige öffentliche Belange dies erfordern.

    • Antrag auf Befreiung
    • Nachweis über einen Härtefall, zum Beispiel:
      • Gewinn- und Verlustrechnung
      • Lageberichte zum Jahresabschluss des betreffenden Geschäftsjahres und der vorangegangen zwei Geschäftsjahre
      • Unterlagen zur Preiskalkulation für das betreffende Geschäftsjahr

    Keine.

    Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingelegen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2862
    Fax:
    0345 514-2798
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Kruse
    Position:
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2862
    Telefax:
    0345 514-2798
    E-Mail: