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  • Befreiung von der behördlichen Überwachungspflicht für Vieh auf Jahr- und Wochenmärkten beantragen

    Für Veranstaltungen, auf denen Vieh angeboten oder ausgestellt wird, gelten besondere Regelungen zur Vorbeugung von Tierseuchen. Vieh sind alle landwirtschaftlichen Nutztiere, wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.

    Für Jahrmärkte und Wochenmärkte können Sie eine Befreiung von diesen Regeln beantragen, wenn dort nur wenige Tiere angeboten werden.

    Sie können den Antrag formlos oder über den Online-Dienst stellen:

    Wenn Sie den Antrag formlos stellen möchten:

    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Stelle.
    • Ihr Antrag wird durch die zuständige Stelle entgegengenommen und bearbeitet.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Wenn Sie die Befreiung über den Online-Dienst beantragen möchten:

    • Sie Registrieren sich beim Online-Dienst und melden sich mit Ihren Nutzerdaten an.
    • Sie rufen den Online Dienst auf
    • Sie befüllen das Antragsformular.
    • Nach dem Absenden wird Ihr Antrag automatisch durch die zuständige Behörde entgegengenommen und bearbeitet.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    • Es handelt sich um Tiere, die der Kategorie Vieh zugeordnet werden. Das sind landwirtschaftliche Nutztiere wie Rinder, Schweine, Pferde, Schafe und Ziegen.
    • Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen Jahr- oder Wochenmarkt.
    • Es findet nur ein Handel von geringem Umfang mit Vieh statt.

    Formloser Antrag

    Keine

    Sie benötigen die Befreiung von den behördlichen Regelungen, bevor Sie den Jahr- oder Wochenmarkt ohne diese Auflagen durchführen dürfen.

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 bis 3 Wochen.

    Widerspruch