Beglaubigten Registerausdruck beantragen
Die Geburts-, Ehe- Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde sind amtliche Dokumente, die die Geburt, eine Eheschließung, Lebenspartnerschaft oder den Tod einer Person amtlich belegen. Für diese Dokumente können Sie beglaubigte Registerauszüge beantragen. Registereinträge sind die Grundlage zur Ausstellung von Urkunden. Sie benötigen Urkunden oder auch Registerauszüge zum Beispiel bei Eheschließungen, Namensänderungen, für weitere Personenstandsereignisse wie z.B. der Geburt Ihres Kindes, Erbschaftsangelegenheiten, Rentenabmeldungen oder wenn eine Behörde oder ein Gericht eine besonders vollständige und beweiskräftige Dokumentation fordert.
Um den Antrag für einen beglaubigten Registerausdruck stellen zu können, müssen Sie älter als 16 Jahre sein. Sie können den Antrag nur bei dem Standesamt stellen, in dessen Zuständigkeitsbereich die in der Urkunde genannte Person geboren oder verstorben ist, beziehungsweise wo die Ehe- oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde oder das auf den Registereintrag ansonsten Zugriff hat.
Damit Sie einen beglaubigten Registerausdruck erhalten, müssen Sie selbst die beurkundete Person sein oder direkt mit ihr verwandt sein oder in einer Ehe- bzw. Lebenspartnerschaft mit dieser Person stehen, zum Beispiel als:
- Ehegattin oder Ehegatte
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner
- Elternteil
- Kind
- Enkelkind
Stehen Sie in einem anderen Verhältnis zu der genannten Person, müssen Sie ein rechtlich glaubhaftes Interesse nachweisen, um den Antrag stellen zu können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Achtung: Für Neugeborene sind die Geburtsurkunden grundsätzlich im Geburtsklinikum zu beantragen. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, wendet sich das Standesamt mit einem Terminvorschlag an Sie!
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung eines beglaubigten Registerausdrucks beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, den beglaubigten Registerausdruck aus.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Antragstellung kann persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge oder durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses erfolgen.
Die Beantragung ist online durchführbar:
- Antrag auf Ausstellung einer Geburtsurkunde
- Antrag auf Ausstellung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345 221 4623.
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind im Registereintrag als beteiligt genannt.
- Sie haben ansonsten ein rechtliches Interesse.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Gebühren werden im Prepaid-Verfahren im Rahmen der Onlinebeantragung gezahlt.
Alternativ per Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung.
Die Frist ergibt sich je nach Registerdatum und Registerart wie folgt:
- Geburt: 110 Jahre
- Ehe: 80 Jahre
- Tod: 30 Jahre
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 10 Wochen.
Die Urkunden werden ausschließlich per Post versandt.
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 Personenstandsgesetz PStG
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- Anweisung durch das Gericht
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Man kann Personenstandsurkunden nur dort beglaubigen lassen, wo sie ausgestellt wurden. Das Standesamt am Ort des Ereignisses ist dafür zuständig.
Das Standesamt führt Geburtenregister für 110 Jahre. Abschriften von älteren Einträgen können beim Stadtarchiv erfragt werden.
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen