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  • Bericht Marktuntersuchung Eisenbahn erstellen

    Um ihre Aufgaben der Marktuntersuchung erfüllen zu können, benötigt die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Zugriff auf aktuelle und valide Informationen über 

    • den Eisenbahnmarkt im Allgemeinen 
    • und die Eisenbahnunternehmen im Speziellen.

    Dafür befragt die BNetzA jährlich zahlreiche Unternehmen aus dem Eisenbahn-Sektor, darunter zum Beispiel

    • Eisenbahnverkehrsunternehmen,
    • Betreiber von Schienenwegen,
    • Betreiber von Serviceeinrichtungen und
    • Werksbahnen.

    Wenn Sie zur Marktbeobachtung Schiene eingeladen worden sind und Kennzahlen Ihres Unternehmens an die Bundesnetzagentur übermitteln sollen, können Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten auf dem Webportal-Schiene der Bundesnetzagentur anmelden. Dort können Sie die für Ihr Unternehmen freigeschalteten Formulare bearbeiten und an die BNetzA übermitteln. Die Inhalte sind an unterschiedliche Tätigkeitsfelder im Eisenbahnsektor angepasst.
     

    • Sie erhalten, meist im März oder April, ein Anschreiben mit der Aufforderung zur Teilnahme an der „Marktuntersuchung Schiene“ durch die Bundesnetzagentur.
    • Wenn Sie bereits in der Vergangenheit an der Erhebung teilgenommen haben, sind Ihnen Ihre Zugangsdaten zum Webportal-Schiene bereits bekannt.
    • Wenn Sie zum ersten Mal teilnehmen, können Sie sich selbst registrieren und ein Passwort vergeben. Die zusätzlich nötige Berichtsstellennummer wird von der Bundesnetzagentur vergeben und an Sie übermittelt.
    • Sie bearbeiten Ihr Stammdatenformular und übermitteln dies an die Bundesnetzagentur.
    • Danach werden Ihnen Fragebögen freigeschaltet die ebenfalls bearbeitet und an die Bundesnetzagentur übermittelt werden müssen.
    • Bei Bedarf werden Ihnen die Fragebögen über das Portal zur Korrektur zurückgesandt.
    • Wenn die Formulare bestätigt wurden, ist die Erhebung für das laufende Jahr für Sie abgeschlossen. 
       

    • Sie sind im Eisenbahnverkehrsmarkt tätig.
    • Sie müssen zur „Marktbeobachtung Schiene“ eingeladen worden sein.
    • Die Zugangsdaten zu Ihrem Nutzerkonto im Webportal-Schiene müssen Ihnen vorliegen.
       

    Es sind keine Unterlagen einzureichen.

    Es fallen keine Kosten an. 

    Es gibt keine Rechtsbehelfe. 

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    Online-Dienste vorhanden: Ja