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  • Berufliche Aufstiegsfortbildungsförderung zurückzahlen

    Wenn Sie eine Förderung zur beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) erhalten haben, müssen Sie einen Teil zurückzahlen.

    Das betrifft den Anteil, den Sie als Darlehen erhalten haben. Das Darlehen wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgegeben.

    Zurzeit erfolgt die Rückzahlung im Anschluss innerhalb von zehn Jahren. Die monatliche Rate beträgt grundsätzlich mindestens 128 Euro.

    Die Rückzahlung ist abhängig von Ihrem Einkommen. Wenn Ihr Einkommen gering ist, können Sie von der Rückzahlung befreit werden. Oder Ihre monatliche Rate wird verringert. Das ist bis zu 5 Jahre möglich. Diese sogenannte Freistellung müssen Sie beantragen.

    Das Darlehen kann Ihnen auch ganz oder teilweise erlassen werden.

    • Sie haben eine Förderung nach dem AFBG erhalten
    • Sie haben die Fortbildung erfolgreich abgeschlossen
    • Ihr Einkommen liegt unter einer gesetzlich festgelegten Grenze

    • Antrag auf Freistellung
    • Nachweise zu Ihrem Einkommen

    Keine.

    Sie müssen den Antrag auf Freistellung so früh wie möglich stellen, da sonst Zinsen anfallen können.

    Das Darlehen ist während Ihrer Fortbildung und bis zu 6 Jahre danach zins- und tilgungsfrei.

    Zudem haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Rückzahlung.

    Informieren Sie sich hierzu bei der KfW.

    Den Antrag auf Freistellung finden Sie auf der Internetseite der KfW.