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  • Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten

    Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.

    • Einspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des  Grundsteuermessbescheids.

    Stelle:
    Bundeszentralamt für Steuern

    Stelle:
    Finanzamt Halle
    Adresse:
    Hallorenring 10
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 69240
    Fax:
    +49 345 69244600
    WWW:
    Finanzamt Halle (Saale)
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    Öffnungszeiten:

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch     geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag        08:00 - 12:00 Uhr