Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten
Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuermessbescheids.
Stelle:
Finanzamt Halle
Adresse:
Hallorenring 10
06108 Halle (Saale)
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Telefon:
+49 345 69240
Fax:
+49 345 69244600
WWW:
Finanzamt Halle (Saale)
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