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  • Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

    Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

    • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
    • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

    • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
    • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
    • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
    • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

    • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

    • formloser Antrag

    Es gibt keine Frist.

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein