Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen
Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen
- inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
- inländischen alternative Investmentfonds (AIF).
- Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
- Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
- Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
- Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.
- Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).
- formloser Antrag
Es gibt keine Frist.
- Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein