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  • Bescheinigung für den Vertrieb bestimmter Fonds beantragen

    Die BaFin kann Ihnen als inländische Kapitalverwaltungsgesellschaft oder EU-Verwaltungsgesellschaft auf Antrag eine Bescheinigung ausstellen. Diese bestätigt, dass Sie die Vorschriften der einschlägigen Richtlinien einhalten, bezogen auf einen

    • inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder
    • inländischen alternative Investmentfonds (AIF).

    • Formulieren Sie einen formlosen Antrag.
    • Registrieren Sie sich auf der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP Portal).
    • Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im MVP Portal an.
    • Senden Sie Ihren Antrag über das MVP Portal an die BaFin.
    • Sie erhalten die Vertriebsbescheinigung nach Prüfung.

    • Sie verwalten inländische Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) oder inländische Alternative Investmentfonds (AIF).

    • formloser Antrag

    Für Sie entstehen Kosten in Höhe von EUR 205,00 (bei Umbrella-Konstruktionen je Teilinvestmentvermögen).

    Gebühr: EUR 205,00

    Es gibt keine Frist.

    Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel ungefähr 2 Wochen.

    Bearbeitungsdauer: 2 Wochen

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht, wenn Ihr Widerspruch abgelehnt wird. 

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Formulare: keine

    Onlineverfahren möglich: ja

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    BaFin-Verbrauchertelefon
    Telefon:
    0800 2 100500
    (Bemerkung: aus Deutschland)

    +49 228 29970299
    (Bemerkung: aus dem Ausland)
    Fax:
    +49 228 4108-1550
    Öffnungszeiten:

    Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
    Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
    Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr