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  • Bescheinigung für Post-Universaldienstleister beantragen

    Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,

    • fördert Post-Universaldienstleistungen und
    • stellt Wettbewerbsgleichheit unter den Post-Universaldienstleistenden her.

    Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:

    • Beförderung von Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm mit bestimmten Qualitätsmerkmalen;
    • Beförderung von adressierten Paketen bis zu einem Gewicht von 10 Kilogramm;
    • Beförderung von adressierten Büchern, Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bis zu einem Gewicht von 2 Kilogramm, wenn Sie auch die Leistungen erbringen, die in den ersten beiden Spiegelstrichen dieser Auflistung stehen.
    • Einschreib und Wertsendungen.

    Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

    Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

    Schriftlicher Antrag:

    • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
    • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

    Antrag über BOP:

    • Registrieren Sie sich im BOP.
    • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
    • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
    • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

    Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

    • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
    • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Verpflichtungserklärung
    • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

    Es fallen keine Kosten an.

    Es gibt keine Frist.

    • Einspruch
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.