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  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

    Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind und keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht wurden, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) anfordern.
    Dort wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
    • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
    • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Wenn keine Eintragung im Sorgeregister gemacht wurde, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ausgestellt.
    Wenn aufgrund einer gerichtlichen Entscheidungen Eintragungen im Sorgeregister vorgenommen wurden, die sich auf die Verteilung der elterlichen Sorge beziehen, erhalten Sie eine schriftliche Auskunft, dass Eintragungen im Sorgeregister vorliegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Das Team Beistandschaft ist momentan personell stark unterbesetzt. Wir versuchen, Ihr Anliegen so schnell als möglich zu bearbeiten. Damit uns das gelingt, bitten wir Sie, sich möglichst auf E-Mail-Kontakte zu beschränken und von Sachstandsanfragen abzusehen.

    Termine zur Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen erhalten Sie nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens.

    Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

    Ihr Team Beistandschaft

    Eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung) können Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine schriftliche Auskunft.
    • Wurden keine Eintragungen in das Sorgeregister gemacht, bekommen Sie eine schriftliche Bescheinigung zugeschickt.

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Kostenlos

    Keine

    3 Tage bis 6 Wochen

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html 

    Nein

    Stelle:
    Team Beistandschaft
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Fax:
    +49 345 2215654
    Öffnungszeiten:

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.