Beschulung außerhalb des Schuleinzugsbereichs beantragen
Normalerweise besucht Ihr Kind die Schule in dem Bezirk, in dem Sie wohnen. In besonderen Fällen kann Ihr Kind auch eine andere Schule besuchen – dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
- Damit Ihr Kind eine Schule außerhalb ihres Wohnbezirks besuchen kann, geben Sie einen Antrag bei Ihrem aktuellen Schulträger ab.
- Der bisherige und der für die gewünschte Schule zuständige Schulträger müssen zustimmen.
- Die betroffenen Schulen werden angehört, bevor eine Entscheidung fällt.
Ob Sie den Antrag online möglich stellen können, entscheidet Ihr Schulträger.
Welche Voraussetzungen für einen Wechsel des Schuleinzugsbereichs gelten, entscheidet der jeweilige Schulträger.
- formloser Antrag der Erziehungsberechtigten an den bisherigen Schulträger
- Erklärung, warum Ihr Kind eine andere Schule besuchen soll
- Kopien von Unterlagen, die den Grund für den beantragten Schuleinzugsbereichswechsel belegen
Gebühr: gebührenfrei
Mögliche Fristen für Anträge zum Wechsel des Schuleinzugsbereichs legen die Schulträger fest.
Da es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, gibt es keine festgelegte Verfahrensdauer.
Stelle:
Abteilung Schule
Adresse:
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2213130
Fax:
+49 345 2213132
Öffnungszeiten:
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Stelle:
Landesschulamt
Adresse:
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon:
0391 56701
Stelle:
Ministerium für Bildung
Adresse:
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon:
+49 391 567-7777
E-Mail:
Anrede:
Frau
Nachname:
Brix
Position:
Adresse:
Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
06114 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2213131
Telefax:
+49 345 2213132
E-Mail: