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  • Beschwerde gegen Finanzdienstleister einlegen

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel aus. Auch der kollektive Verbraucherschutz gehört dazu.

    Wenn Sie Fragen zu beaufsichtigten Unternehmen oder zum Verbraucherschutz im Finanzbereich haben oder eine Beschwerde gegen einen Finanzdienstleister erwägen, können Sie sich auch an das Verbrauchertelefon der BaFin unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2100500 wenden.

    Sie können Beschwerde bei der BaFin gegen ein Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors einreichen; beispielsweise wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie falsch beraten wurden oder wenn Sie Probleme bei der Abwicklung von Verträgen haben. Sie können sich auch an die BaFin wenden, wenn Sie Hinweise auf Kursmanipulation oder Insiderhandel haben.

    Die BaFin kann jedoch nur Beschwerden über Unternehmen inhaltlich bearbeiten, die ihrer Aufsicht unterliegen. Sie kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Nur ein Gericht kann streitige Rechtsauffassungen verbindlich klären und die Unternehmen zum Beispiel durch ein Urteil zu einer Zahlung verpflichten. Wenn Sie eine richterliche Entscheidung in Ihrem Fall erreichen wollen, müssen Sie das betreffende Unternehmen verklagen.

    Sie können sich bei der BaFin per Online-Formular sowie per Brief, Fax oder E-Mail beschweren. Machen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt diese Angaben:

    • Ihren Namen und Ihre Anschrift.
    • Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, nennen Sie bitte auch deren Namen und Anschrift. Fügen Sie in diesem Fall eine Vollmacht bei, die Sie dazu berechtigt, für diese andere Person Beschwerde bei der BaFin einzulegen. Dies gilt auch, soweit Sie sich zum Beispiel im Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin oder anderer Familienangehöriger an die BaFin wenden. 
    • Name und Anschrift des Unternehmens, über das Sie sich beschweren.
    • Wenn Sie sich über eine Versicherung beschweren: die Art der Versicherung, die Nummer des Versicherungsscheins und gegebenenfalls die Schadennummer.
    • Wenn Sie sich über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beschweren: Art der Geschäftsverbindung wie beispielsweise Depot, Girokonto, Sparvertrag, die Konto- beziehungsweise Kundennummer und gegebenenfalls den Namen des Kontoinhabers, wenn Sie dies nicht selbst sind oder sich für eine andere Person beschweren.
    • Wenn es bei Ihrer Beschwerde um den Kauf von Wertpapieren geht, so nennen Sie bitte auch die Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN).
    • Schildern Sie Ihr Problem so genau wie möglich. Fügen Sie Kopien der Unterlagen bei, die zum Verständnis des Falls notwendig sind (Verträge, Abrechnungen, Versicherungsschein oder Schriftwechsel mit dem betreffenden Unternehmen). Senden Sie bitte keine Originale an die BaFin.
    • Denken Sie an Ihre Unterschrift. Wenn Sie sich für eine andere Person beschweren, legen Sie die erforderliche Vollmacht bei, damit die BaFin diese Beschwerde auch bearbeiten darf.
    • Falls Sie Ihre Beschwerde per E-Mail übersenden, denken Sie bitte daran, in jedem Fall auch Ihre Postanschrift anzugeben.
    • Die BaFin fordert eine Stellungnahme beim Unternehmen an.
    • Die BaFin informiert Sie über den Stand des Verfahrens.

    keine

    • Ihre Beschwerde mit Schilderung des Sachverhalts und Anlass der Beschwerde.
    • Wenn Sie sich über eine Versicherung beschweren: die Art der Versicherung, die Nummer des Versicherungsscheins und gegebenenfalls die Schadennummer.
    • Wenn Sie sich über ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut beschweren: Art der Geschäftsverbindung wie beispielsweise Depot, Girokonto, Sparvertrag, die Konto- beziehungsweise Kundennummer und gegebenenfalls den Namen des Kontoinhabers, wenn Sie dies nicht selbst sind oder sich für eine andere Person beschweren.
    • Wenn es bei Ihrer Beschwerde um den Kauf von Wertpapieren geht, so nennen Sie bitte auch die Wertpapierkennnummer (WKN oder ISIN). Bei Beschwerden für eine andere Person sollte eine entsprechende schriftliche Vollmacht beigelegt werden.

    keine

    Keine. 
    Hinweis: Die Beschwerdeeinlegung bei der BaFin hemmt nicht die Verjährung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

    Da die BaFin die Finanzdienstleister regelmäßig zur Stellungnahme auffordert, nimmt die Beschwerdebearbeitung meist mehrere Wochen in Anspruch. Unabhängig von der abschließenden Bearbeitung erhalten Sie jedoch eine Eingangsbestätigung.