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  • Beseitigung einer Anlage anzeigen

    Sie müssen der unteren Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen, wenn Sie eine bauliche Anlage entfernen wollen.

    Dies gilt für eine nicht verfahrensfreie Beseitigung.

    Verfahrensfrei dürfen Sie folgende Anlagen beseitigen:

    • Anlagen nach § 60 Abs. 1 BauO LSA (zum Beispiel: kleinere Garagen, Masten oder Mauern)
    • freistehende Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3
    • sowie sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

    Sie können mit der Beseitigung der Anlage einen Monat nach Ihrer Anzeige beginnen, wenn die Bauaufsichtsbehörde keine bauaufsichtlichen Maßnahmen ergreift.

    Wenn Sie nur einen Teil eines Bauvorhabens beseitigen möchten, ist dies eine Änderung einer baulichen Anlage. Hierfür benötigen Sie dann eine Baugenehmigung.

    Bei nicht freistehenden Gebäuden gilt: Sie müssen die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, prüfen lassen. Die Prüfung muss ein qualifizierter Tragwerksplaner vornehmen. Die Beseitigung muss dann überwacht werden. Dies gilt nicht, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

    Sie stellen die Anzeige zur Beseitigung einer Anlage online oder schriftlich.

    Bei einer Anzeige in Textform über das Formular gehen Sie wie folgt vor:

    • Füllen Sie das Formular aus.
    • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
    • Reichen Sie die Anzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde nimmt die Anzeige und den Nachweis des qualifizierten Tragwerksplaners entgegen und prüft deren Vollständigkeit.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, die fehlenden Unterlagen nachzureichen oder die Unklarheiten zu beseitigen.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Anzeige
    • Wenn sie nach einem Monat keine Rückmeldung erhalten haben, wurde ihre Anzeige angenommen und Sie können mit der Beseitigung beginnen.

    • Anzeige (digital oder schriftlich)  
    • bei nicht freistehenden Gebäuden:
      • Nachweis der Standsicherheit und
      • Bestätigung der Standsicherheit von einem qualifizierten Tragwerksplaner

    Die Anzeige ist kostenlos. Es fallen dafür keine Gebühren an.

    Sie müssen die Beseitigung mindestens 1 Monat vorher anzeigen.

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: ja

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Abteilung Baugenehmigung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216306
    Fax:
    +49 345 2216302
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. nach Vereinbarung
    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
    Mi. nach Vereinbarung
    Do. nach Vereinbarung
    Fr. nach Vereinbarung
    Sa. geschlossen
    So. geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Tschacher-Gebler
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216371
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Aethner
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216303
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Thielicke-Bendix
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216305
    Telefax:
    +49 345 2216302
    E-Mail: