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  • Bestellung als Insolvenzverwalter beantragen

    Wenn Sie bei Insolvenzverfahren, für die Eigenverwaltung angeordnet wurde, als Sachwalter tätig werden wollen, müssen Sie vom zuständigen Insolvenzgericht bestellt werden.

    Zum Sachwalter ist eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen, die aus dem Kreis aller zur Übernahme von Sachwaltungen bereiten Personen auszuwählen ist.

    Sie erhalten eine Urkunde über Ihre Bestellung. Bei Beendigung Ihres Amtes haben Sie die Urkunde dem Insolvenzgericht zurückzugeben.

    Stelle:
    Amtsgericht Halle (Saale)
    Adresse:
    Thüringer Straße 16
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2200
    Fax:
    0345 2205030
    E-Mail:
    ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghaldsgvo.)
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: "Heinrich-Schütz-Straße" in beiden Fahrtrichtungen:
    Straßenbahn: 2 und 5
    Bus: Linie 30
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr

    Zahlstelle / Gerichtskasse
    Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr