Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.
- Ausbildungszeugnisse
- ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
- Personalausweis
Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Stelle:
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse:
Kreuzerstraße 12
06132 Halle (Saale)
06132 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2213610
Fax:
+49 345 2213612
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen














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Anrede:
Fr.
Nachname:
Bastian
Position:
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Kreuzerstraße 12
06132 Halle (Saale)
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+49 345 2213610
Telefax:
+49 345 2213612
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