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  • Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben will, bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde. Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutz-Schlachtverordnung nachgewiesen ist.

    • Ausbildungszeugnisse
    • ggf. Bescheinigung über Fortbildungen
    • Personalausweis

    Die Erteilung der Sachkundebescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

    Für die Antragstellung gibt es keine Frist.

    Stelle:
    Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Fax:
    +49 345 2213612
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: nach Vereinbarung
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Leaflet | Map data © OpenStreetMap contributors

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Bastian
    Position:
    Adresse:
    Kreuzerstraße 12
    06132 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213610
    Telefax:
    +49 345 2213612
    E-Mail: