Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
- Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Füllen Sie diesen aus und senden Sie diesen der unteren Wasserbehörde postalisch zu oder überbringen diesen persönlich. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit
- Sollten Unterlagen fehlen, fordert die zuständige Behörde Sie auf, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
- In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung.
- Ihre Antragsdaten werden in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.
Ausgefülltes Anzeigeformular
- Belege für die Änderung (z.B. Verträge oder Vereinbarungen, die die jeweilige Änderung belegen)
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.