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    Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Vertretung für einen Volljährigen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht selbst in die Hand nehmen kann und deshalb auf die Hilfe eines Betreuers angewiesen ist. Das Betreuungsrecht ermöglicht es, einem hilfebedürftigen Erwachsenen einen Vertreter an die Seite zu stellen, der für ihn in einem genau festgelegten Aufgabenkreis Rechtshandlungen vornehmen darf.

    Diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge ist nur vorgesehen für Menschen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben.

    Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird als gesetzlicher Vertreter durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht) bestellt.

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Stelle:
    Amtsgericht Halle (Saale)
    Adresse:
    Thüringer Straße 16
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 2200
    Fax:
    0345 2205030
    E-Mail:
    ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghaldsgvo.)
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: "Heinrich-Schütz-Straße" in beiden Fahrtrichtungen:
    Straßenbahn: 2 und 5
    Bus: Linie 30
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr

    Zahlstelle / Gerichtskasse
    Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr