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  • Heizölverbraucheranlage anzeigen

    Wenn Sie eine prüfpflichtige Heizölverbraucheranlage errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies vor Beginn der Errichtung oder wesentlichen Änderung schriftlich anzeigen.

    Heizölverbraucheranlagen sind Anlagen zum Lagern und Verwenden von Heizöl. Notstromanlagen sind wie Heizölverbraucheranlagen zu behandeln.

    Die untere Wasserbehörde prüft, ob Sie die Heizölverbraucheranlage wie geplant errichten können.

    In folgenden Fällen müssen Sie keine gesonderte Anzeige einreichen:

    • für die Heizölverbraucheranlage wird ein behördliches Zulassungsverfahren durchgeführt
    • für die Heizölverbraucheranlage wird eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine Ölheizung wird in einem Haus eingebaut. Mit dem Heizöl wird ein wassergefährdender Stoff auf dem Grundstück gelagert. Diese Lagerung muss angezeigt werden.

    Viele untere Wasserbehörden bieten Ihnen für die Anzeige einen Vordruck an. Den ausgefüllten Vordruck senden Sie der unteren Wasserbehörde postalisch zu beziehungsweise überbringen diesen persönlich.

    Die untere Wasserbehörde prüft Ihre Anzeige auf Vollständigkeit. Außerdem prüft die Behörde die Einhaltung der Anforderungen der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (AwSV). Sollten Unterlagen fehlen, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

    In der Regel erhalten Sie eine Anzeigebestätigung beziehungsweise einen Bescheid mit Auflagen. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid für die Bearbeitung der Anzeige.

    Ihre Antragsdaten werden bei der unteren Wasserbehörde gespeichert.

    • Vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölverbraucheranlagen
    • Lageplan (Standort)
    • Bauzeichnungen mit Aufstellort, Bauart und Volumen der Behälter
    • bauaufsichtliche Nachweise zu Behältern, Sicherheitseinrichtungen und anderen verwendeten Bauprodukten
    • eventuelle Sachverständigengutachten
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    ausgefülltes Formular 

    Die Plausibilitätsprüfung ist nach Zeitaufwand gebührenpflichtig

    Gebühr: EUR 49,00 - 98,00
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    von 26,00 EUR bis 77,00 EUR 

    Die Anzeige der Heizölanlage muss 6 Wochen vor Baubeginn erfolgen.

    Reichen Sie die Anzeige 6 Wochen im Voraus schriftlich ein.

    Antragsfrist: 6 Wochen

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Wochen.

    Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 4 Wochen

    Widerspruch

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anzeige über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoffen

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Böttcher
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214659
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Johannemann
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: